Orientierung im Wandel:
Unser FAQ zu Material und Richtlinien
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt viele neue Anforderungen für den Mittelstand. Um Ihnen in dieser Phase Orientierung zu bieten, haben wir die wichtigsten Fragen zu Richtlinien, Materialien und Prozessen beantwortet.
Bitte beachten Sie: Da sich die rechtlichen Vorgaben stetig weiterentwickeln, sind diese sorgfältig recherchierten Inhalte nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung.
Da jeder Produktschutz individuell ist, finden wir die beste Lösung am besten im direkten Austausch. Für eine persönliche Beratung oder die Entwicklung eines ersten Prototyps stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ab dem 1. Januar 2030 darf der Leerraumanteil bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen maximal 50 % des Gesamtvolumens betragen. Als Leerraum gilt dabei auch das Volumen von losem Füllmaterial wie Luftpolsterkissen, Verpackungschips oder Papierknäueln. Das Gesamtvolumen der Verpackung muss sich zwingend an den tatsächlichen Abmessungen des Packguts orientieren.
Konventionelle Hotmelt- oder Dispersionskleber können im Papierauflöser unlösliche Mikro-Klebepartikel („Stickies“) bilden, die Siebe verstopfen. DPS Wolff setzt auf wasserlösliche Dextrinklebstoffe und alkalisch abwaschbare Systeme, die sich im mechanischen Recyclingprozess der Papierfabriken rückstandsfrei von den Fasern lösen.
Reine Zellstoff- oder Viskosevliese bestehen zu 100 % aus Cellulosefasern. Im Kaschierverfahren vollflächig auf die Wellpappe aufgebracht, erzeugen sie eine samtweiche Kontaktschicht. Diese verhindert Reibungs- und Scheuerschäden an empfindlichen Hochglanz- oder Lackteilen (Class-A-Oberflächen) im Automobil- und Elektronikbereich, ohne synthetische Kunststoffpartikel einzutragen.
Für den Stoß- und Polsterschutz stehen heute serienreife Monomaterial-Lösungen zur Verfügung: formschlüssige Wellpapp-Stanzinlays, zweilagige Luftpolsterpapiere (wie PapairWrap) oder biologisch abbaubare Stärke-Spritzgussteile (PaperFoam). Diese Komponenten fangen Stoßkräfte auf und können sortenrein über die Papiertonne entsorgt werden.
Verbundmaterialien sind nicht per se verboten. Da die Recyclingfähigkeit ab 2030 jedoch auf Ebene der Gesamteinheit bewertet wird, führen fest mit Wellpappe verklebte PE-Schäume zu gravierenden Abwertungen im Faserrecycling (Repulping). Erreicht der Verbund dadurch nicht mindestens Recyclingklasse C (≥ 70 % stoffliche Ausbeute), darf er ab 2030 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Die rechtliche Verantwortung für die Ausstellung und das Vorhalten der Konformitätserklärung liegt beim Erzeuger bzw. Inverkehrbringer des verpackten Endprodukts. Zulieferer wie DPS Wolff stellen die dafür notwendigen technischen Materialdatenblätter, Flächengewichtsangaben und Recyclingfähigkeitsnachweise bereit, damit der Kunde seine Akte auditfest führen kann.
Anforderungen greifen gestaffelt: Seit August 2026 ist eine formale Konformitätserklärung für jede Verpackungseinheit verpflichtend. Bis Januar 2028 definiert die EU-Kommission detaillierte Design-for-Recycling-Kriterien. Ab August 2028 folgt eine harmonisierte Materialkennzeichnung. Der wichtigste Stichtag ist der 1. Januar 2030: Ab dann müssen alle Verpackungen mindestens Recyclingklasse C (≥ 70 % Recyclingfähigkeit) aufweisen und die 50-%-Leerraumgrenze einhalten. Ab 2035 muss nachgewiesen werden, dass die Materialien tatsächlich im großen Maßstab („Recycled at Scale“, ≥ 55 %) stofflich verwertet werden.
Die PPWR ist die europäische Verpackungsverordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist und seit dem 12. August 2026 als unmittelbar geltendes EU-Recht nationale Regelungen harmonisiert. Sie zielt darauf ab, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren, das „Design-for-Recycling“ gesetzlich zu verankern und einen einheitlichen Kreislaufstandard für alle EU-Mitgliedstaaten durchzusetzen.
















