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Konstruktion, Material und Erfahrung aus einer Hand, in unserem Werk in Hannover-Langenhagen

Hinter jeder Lösung steht ein verlässlicher Partner

Guter Verpackungsschutz entsteht nicht aus dem Katalog, sondern aus dem Verständnis für Ihr Produkt, Ihre Oberflächen und Ihre Abläufe. Genau dieses Verständnis bringen wir mit. Wer wir sind, wie wir arbeiten und warum Kunden aus Industrie, Elektronik und Textilservice auf uns setzen, erfahren Sie hier.

Die DPS Wolff GmbH (Werk Hannover-Langenhagen) ist Ihr verlässlicher Partner für maßgefertigten, industriellen Verpackungsschutz aus Karton und Wellpappe. Wir konzentrieren uns auf das, was zählt: den sicheren Schutz Ihrer Bauteile durch exakte Planung, sauberes Handwerk und absolute Termintreue.

Ein einfacher und eingespielter Prozess

Bei uns gibt es keine komplizierten Schnittstellen oder langwierigen Abstimmungen. Sie liefern uns Ihre Konstruktionsdaten oder Spezifikationen und wir übernehmen den gesamten Rest für Sie. Wir lassen die passgenauen Stanzwerkzeuge anfertigen, verarbeiten das Material komplett inhouse an unserem Standort in Langenhagen und liefern Ihre fertigen Verpackungen exakt zum geplanten Termin.

Mit Genauigkeit und Präzision zum perfekten Schutz

Jedes Inlay, jede Faltschachtel und jedes Gefach wird bei uns millimetergenau gefertigt. Durch diese hohe Passgenauigkeit sitzen Ihre Produkte absolut spielfrei und vibrationsgeschützt in der Verpackung. Das schont empfindliche Oberflächen und macht den zusätzlichen Einsatz von losem, störendem Füllmaterial im Karton völlig überflüssig.

Verlässlichkeit und Termintreue, auf die Sie bauen können

In der industriellen Logistik entscheiden oft Stunden über den reibungslosen Ablauf der gesamten Kette. Wir garantieren Ihnen eine pünktliche Lieferung genau im vereinbarten Zeitfenster. Darüber hinaus begleiten wir Sie verlässlich mit einer sauberen Materialdokumentation, damit Ihre Prozesse auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele bis 2030 sicher aufgestellt sind.

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frequently asked questions

Was schreibt die 50-%-Leerraumgrenze nach Art. 24 PPWR genau vor?2026-09-03T08:29:10+02:00

Ab dem 1. Januar 2030 darf der Leerraumanteil bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen maximal 50 % des Gesamtvolumens betragen. Als Leerraum gilt dabei auch das Volumen von losem Füllmaterial wie Luftpolsterkissen, Verpackungschips oder Papierknäueln. Das Gesamtvolumen der Verpackung muss sich zwingend an den tatsächlichen Abmessungen des Packguts orientieren.

Welche Bedeutung hat der Klebstoff für die Recyclingfähigkeit (Repulping)?2026-09-03T08:28:13+02:00

Konventionelle Hotmelt- oder Dispersionskleber können im Papierauflöser unlösliche Mikro-Klebepartikel („Stickies“) bilden, die Siebe verstopfen. DPS Wolff setzt auf wasserlösliche Dextrinklebstoffe und alkalisch abwaschbare Systeme, die sich im mechanischen Recyclingprozess der Papierfabriken rückstandsfrei von den Fasern lösen.

Wie schützt Zellstoffvlies empfindliche Sichtflächen vor Mikrokratzern?2026-09-03T08:27:02+02:00

Reine Zellstoff- oder Viskosevliese bestehen zu 100 % aus Cellulosefasern. Im Kaschierverfahren vollflächig auf die Wellpappe aufgebracht, erzeugen sie eine samtweiche Kontaktschicht. Diese verhindert Reibungs- und Scheuerschäden an empfindlichen Hochglanz- oder Lackteilen (Class-A-Oberflächen) im Automobil- und Elektronikbereich, ohne synthetische Kunststoffpartikel einzutragen.

Welche recyclingfähigen Alternativen gibt es zum klassischen PE-Schaum?2026-09-03T08:26:01+02:00

Für den Stoß- und Polsterschutz stehen heute serienreife Monomaterial-Lösungen zur Verfügung: formschlüssige Wellpapp-Stanzinlays, zweilagige Luftpolsterpapiere (wie PapairWrap) oder biologisch abbaubare Stärke-Spritzgussteile (PaperFoam). Diese Komponenten fangen Stoßkräfte auf und können sortenrein über die Papiertonne entsorgt werden.

Ist meine PE-Schaum-Kaschierung ab 2030 noch erlaubt?2026-09-03T08:24:39+02:00

Verbundmaterialien sind nicht per se verboten. Da die Recyclingfähigkeit ab 2030 jedoch auf Ebene der Gesamteinheit bewertet wird, führen fest mit Wellpappe verklebte PE-Schäume zu gravierenden Abwertungen im Faserrecycling (Repulping). Erreicht der Verbund dadurch nicht mindestens Recyclingklasse C (≥ 70 % stoffliche Ausbeute), darf er ab 2030 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Wer muss die Konformitätserklärung (DoC) nach Art. 14 PPWR erstellen?2026-09-03T08:21:18+02:00

Die rechtliche Verantwortung für die Ausstellung und das Vorhalten der Konformitätserklärung liegt beim Erzeuger bzw. Inverkehrbringer des verpackten Endprodukts. Zulieferer wie DPS Wolff stellen die dafür notwendigen technischen Materialdatenblätter, Flächengewichtsangaben und Recyclingfähigkeitsnachweise bereit, damit der Kunde seine Akte auditfest führen kann.

Welche konkreten Fristen und Meilensteine gelten bis 2030 und 2035?2026-09-03T08:17:44+02:00

Anforderungen greifen gestaffelt: Seit August 2026 ist eine formale Konformitätserklärung für jede Verpackungseinheit verpflichtend. Bis Januar 2028 definiert die EU-Kommission detaillierte Design-for-Recycling-Kriterien. Ab August 2028 folgt eine harmonisierte Materialkennzeichnung. Der wichtigste Stichtag ist der 1. Januar 2030: Ab dann müssen alle Verpackungen mindestens Recyclingklasse C (≥ 70 % Recyclingfähigkeit) aufweisen und die 50-%-Leerraumgrenze einhalten. Ab 2035 muss nachgewiesen werden, dass die Materialien tatsächlich im großen Maßstab („Recycled at Scale“, ≥ 55 %) stofflich verwertet werden.

Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO 2025/40) und ab wann gilt sie?2026-09-03T08:11:44+02:00

Die PPWR ist die europäische Verpackungsverordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist und seit dem 12. August 2026 als unmittelbar geltendes EU-Recht nationale Regelungen harmonisiert. Sie zielt darauf ab, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren, das „Design-for-Recycling“ gesetzlich zu verankern und einen einheitlichen Kreislaufstandard für alle EU-Mitgliedstaaten durchzusetzen.

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